Dienstag, 30. April 2013

Saw Terror nach §131 StGB beschlagnahmt

                                         AG Fulda beschlagnahmt japanische DVD des Folterfilms 




Seit Hostel sind Folterfilme in den deutschen Videotheken nicht mehr wegzudenken. In regelmäßigen Abständen landen neue Vertreter in den Regalen, die oftmals eines gemeinsam haben: sie alle liegen nur in einer geschnittenen Fassung vor.
So auch Chiseled, welcher in Deutschland mit Saw Terror gleich einen zugkräftigeren Titel verpasst bekommen hat. Satte 12 Minuten bei 81 Schnitten sind hier zu verzeichnen und brachten ihm letztendlich sogar eine FSK 16 ein. Ungeschnittenen ist Saw Terror unter anderem in Japan unter dem Titel Cut veröffentlicht worden.
Eben diese ungeschnittene Fassung bekam die Bundesprüfstelle Ende 2012 auf ihren Tisch. Nach vollzogener Prüfung stellte man dort eine strafrechtliche Relevanz fest und indizierte ihn folgerichtig auf Listenteil B. Eine kommende Beschlagnahme war also im Rahmen der Möglichkeiten.
Im Februar 2013 war es dann so weit und Saw Terror lag dem AG Fulda vor. Die sahen Handlungsbedarf und beschlagnahmten den Film wegen Gewaltverherrlichung nach §131 StGB (Az.: 27 Gs – 51 UJs 57826/12).


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