Montag, 22. April 2013

Cabin of the Dead erscheint ungeschnitten in Deutschland

                                 FSK gibt Horrorfilm ohne Beanstandungen die 18er-Einstufung 




Wir haben nachgeschaut. Wir wollten herausfinden, ob der Tatbestand des "visuellen Extremismus" in einem der deutschen Strafgesetzbücher definiert wird. Wir sind nicht fündig geworden. Demnach ist es juristisch gesehen wohl einwandfrei, wenn ein Label einen Film mit diesem Attribut verziert. Da unsere Neugier damit aber noch nicht befriedigt ist, wollen wir natürlich wissen, was für Eigenschaften sich hinter diesem gewagten Begriffskonstrukt verbergen. Zum Glück legt die Werbetexterabteilung noch ein bisschen nach: "Eine der grössten Splatterapokalypsen aller Zeiten!" oder "Eine Zombieschocker-Schlachtplatte der exremsten Sorte in handwerklicher Perfektion!" ist da zu lesen. Alles bisher Dagewesene würde von Tanz der... - ach - Cabin in the.. - Moment, auch nicht - Cabin of the Dead in den Schatten gestellt.
Hinter diesen spektakulären Lobpreisungen und dem ebenso blutigen Coverartwork, dem das Original aber in nichts nachsteht, verbirgt sich der schwedische Horrorfilm Wither, in dem es sich ein verliebtes Paar in einer Waldhütte gemütlich macht und von Dämonen heimgesucht wird. Das klingt neu. Es sind immerhin speziell schwedische Geister, die da unter dem Boden lauern. Das Kino Rip-Off in Form des Evil Dead-Remakes, das ja "der schockierendste Film, den Du jemals sehen wirst" sein soll, kann da ja eigentlich nur verlieren.
Jetzt aber zu den wirklich wichtigen Fakten: Cabin of the Dead kommt ungekürzt mit "FSK Keine Jugendfreigabe"-Siegel, wie uns Rechteinhaber Mammut Home Entertainment bestätigte. Am 2. Mai 2013 im Verleih, am 14. Mai 2013 im Handel.

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