Dienstag, 30. April 2013

Battle Royale ist beschlagnahmt

                                       Das Amtsgericht Fulda sieht Verstoß gegen §131 StGB




Mit dem heutigen Tag schließt sich für das japanische Actiondrama Battle Royale ein Kreis, der schon im Januar 2006 seinen Anfang nahm. Damals indizierte die BPjM die japanische DVD des Films auf Liste B. Im Juni desselben Jahres folgte auch noch die SPIO/JK-geprüfte DVD von Kinowelt, die jedoch zensiert war und deswegen "nur" auf Liste A gesetzt wurde. Nahezu 7 Jahre stand also schon die Einschätzung im Raum, dass das zynisch-gesellschaftskritische Werk möglicherweise gegen §131 des Strafgesetzbuches verstößt, sich also dem Tatbestand der Gewaltverherrlichung schuldig macht.
Doch weil eine Verfrachtung auf Liste B nicht bedeutet, dass sich gleich auch ein Gericht mit einem Film befasst, kann es, wie in diesem Fall, auch mehrere Jahre dauern, bis es dazu kommt. In der Zwischenzeit hatte das österreichische Label NSM Records in Zusammenarbeit mit Capelight Pictures den japanischen Klassiker in zwei aufwendigen Editionen auch auf Blu-ray veröffentlicht. Eine davon fiel auch den Prüfern bei der BPjM in die Hände und auch diese fand folgerichtig ihren Weg auf die "B"öse Liste.
Dieses Mal hatte das aber größere Folgen, denn das Amtsgericht Fulda nahm sich nun des Filmes an und überprüfte, ob sich die von der BPjM angezeigte Tendenz auch tatsächlich erhärtet. Und in der Tat. Der zuständige Richter kam zu dem Urteil, dass Battle Royale gewaltverherrlichend ist. Damit gilt das Werk ab diesem Tag als beschlagnahmt.

                

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