Mittwoch, 30. Januar 2013

Saw 7 - Beschlagnahme wurde aufgehoben

SPIO/JK-Fassung nur noch auf Listenteil A indiziert






























Paukenschlag im deutschen Heimkinosektor. Saw 7 (auch bekannt als Saw 3D - Vollendung) ist nicht mehr beschlagnahmt.
Der bis dato letzte Teil des Saw-Franchises erhielt in der Unrated-Fassung zunächst von der FSK keine Freigabe, weshalb er anschließend bei der Juristenkommission SPIO vorgelegt wurde. Diese kam zu dem Schluss, dass die ungekürzte Fassung sogar das "leichte" Siegel "keine schwere Jugendgefährdung" des Gremiums bekommen sollte. Das war zwar für das Label StudioCanal erfreulich, weil es ihm Werbemaßnahmen für die Fassung erlaubte, aber natürlich bestand auch bei diesem Titel die akute Gefahr, dass eine Indizierung nicht lange auf sich warten lassen würde. Und so geschah es dann auch ganze 7 Monate später, als die BPjM trotz leichten Siegels zu dem Schluss kam, dass der Film auf Liste B zu indizieren sei. Ein klarer Fingerzeig, dass sich wohl bald ein Gericht mit ihm beschäftigen würde.
Anders als bei Teil 3 und 5, die ebenfalls seit längerer Zeit auf Liste B verweilen, ging es beim 7. Teil recht schnell.Im April 2012 kam ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin zu dem Urteil, dass Saw 7 wegen Verstoßes gegen §131 StGB (Gewaltverherrlichung) zu beschlagnahmen sei, da er in mehreren Szenen diesen Straftatbestand erfülle. Etwas später konnten wir auch darüber berichten, wie die Argumentation dazu aussah. Und schon hier äußerte manch ein Beobachter Zweifel ob der Standfestigkeit dieser Gründe, da einige der aufgezählten Szenen, die laut Auffassung des Richters als gewaltverherrlichend einzustufen sind, auch in der geschnittenen FSK "Keine Jugendfreigabe"-Fassung enthalten waren. Auch zu diesem Aspekt äußerte sich die BPjM.
In der Zwischenzeit ist Rechteinhaber StudioCanal hinter den Kulissen gegen das Urteil vorgegangen. Obgleich derzeit noch nicht bekannt ist, welche Argumentation das Label hierfür nutzte, hat man die Entscheidungsträger am Gericht damit offenbar überzeugt. Mit Erscheinen des BPjM-Reports im Januar 2013 ist Saw 7 offiziell nicht mehr beschlagnahmt und nun "nur noch" indiziert auf Listenteil A zu finden. Damit dürfte es auch wieder einfacher werden, die SPIO/JK-Fassung käuflich zu erwerben.
Nach dem zähen Kampf um die Beilegung der Beschlagnahme des Horrorklassikers Texas Chainsaw Massacre ist die Entscheidung bei einem aktuellen Titel wie Saw 7 mit entsprechend zeitgemäßen Schauwerten schon eine kaum für möglich gehaltene Sensation.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen