Donnerstag, 20. Juni 2013

Hobo with a Shotgun steht vor der Beschlagnahme

Grindhouse-Spektakel verschwindet wohl wegen §131 aus Deutschland 






























Diese Meldung kommt leider wohl nicht sonderlich überraschend: Hobo with a Shotgun steht nach unseren Recherchen kurz davor, in Deutschland wegen §131 StGB (Gewaltverherrlichung) beschlagnahmt zu werden. Das bestätigte uns Rechteinhaber Universum Film auf Anfrage. Demnach laufe ein entsprechendes Verfahren bereits seit Januar 2013 und nun scheinen die zuständigen Juristen zu diesem Schritt zu tendieren.
Universum Film rechnet damit, dass dieser Fall in Kürze eintreten wird und hat daher seine eigenen Lagerbestände bereits vernichtet und empfiehlt auch seinen Handelspartnern, dies vorsichtshalber schon mal zu tun. Im Wortlaut heißt es:
Sehr geehrte Handelspartner,

wie wir eben erfahren haben, steht in den nächsten Tagen eine Beschlagnahmung unseres Titels HOBO WITH A SHOTGUN an. Der Titel ist ab sofort nicht mehr lieferbar und unterliegt einem strikten Vertriebsverbot.

Wir bitten Sie daher dringend, den Titel sofort aus Ihrem stationären und Online-Angebot zu nehmen und selbständig zu vernichten. Ab dem Zeitpunkt der Beschlagnahmung machen Sie sich strafbar, wenn Sie den Titel weiterhin zum Verkauf und zur Vermietung anbieten. 

Bitte informieren Sie auch umgehend Ihre Filialen und Ihre gewerblichen Kunden. 

Hobo with a Shotgun (Uncut)
DVD Bestell-Nr. 88697912749 / EAN 886979127494

Hobo with a Shotgun BD (Uncut)
BD Bestell-Nr. 88697912759 / EAN 886979127593
Wichtig zu erwähnen ist, dass das Urteil de facto im Moment noch nicht gefällt ist, sondern sich der Titel formal in Deutschland noch auf Indexliste B befindet. Der überaus deutliche Fingerzeig, dass das laufende Verfahren wohl in dem Beschlagnahmeurteil mündet, veranlasste Universum jedoch schon mal zu entsprechenden Vorkehrungen. Da der Titel von seinem Inhalt und der enormen Zeigefreudigkeit her eher eine Ausnahme im Portfolio des Labels darstellt, wird man wohl auch keine Versuche unternehmen, gegen das Urteil vorzugehen.
Die Grindhouse-Hommage mit Rutger Hauer in der Titelrolle hatte von vornherein keinen leichten Stand bei den Freigabeinstanzen. Nachdem die ungekürzte Version bei der FSK keine Chance hatte (und dort selbst in einer geschnittenen Fassung scheiterte), ging Universum Film zu den Juristen der SPIO, die das Werk ohne Zensurauflagen mit dem schweren Siegel "strafrechtlich unbedenklich" einstuften. So kam er bei den einschlägigen Händlern ins Programm und war seither für interessierte Kunden erwerbbar. Nur etwa einen Monat später folgte bereits die Indizierung auf Listenteil B, da die Gutachter der BPjM eine mögliche strafrechtliche Relevanz sahen. Möglicherweise wird diese Einschätzung also bald vom Gericht in München, wo Universum Film seinen Sitz hat, bestätigt. Wahrscheinlich wird man in Kürze wissen, wie der Sachverhalt endet.

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