Freitag, 9. November 2012

I Spit on Your Grave [2010] - Beschlagnahmebeschluss online

Gründe für den Verstoß gegen §131 StGB 
































Ich spuck auf dein Grab ist ein typischer Vertreter seiner Zeit und zelebriert in endlosen Minuten ausgiebig die Vergewaltigung der Hauptfigur Jennifer. Kein Wunder also, dass das Landgericht München 1987 kurzen Prozess machte und ihn wegen Gewaltverherrlichung beschlagnahmen ließ.
2010 produzierte man ein Remake, welches nicht mehr den Hauptfokus auf detaillierte Vergewaltigungsszenen legte, sondern auf sadistische Folterszenen setzte. Wenig überraschend ist es also, dass I Spit on Your Grave nur zensiert in Deutschland veröffentlicht wurde und die ungekürzte Variante ihren Weg nach Österreich fand. Nach einer Indizierung auf Liste B folgte das Unvermeidliche: Das AG Augsburg erließ am 22. August 2012 einen Beschlagnahmebeschluss nach §131 StGB für das Remake.
Der Beschlagnahmebeschluss ist mittlerweile online zu lesen und stellt inhaltlich keine sehr große Überraschung dar. So folgt nach einer ausführenden Erklärung der Gewaltszenen der folgende Absatz mit der Rechtfertigung der Beschlagnahme:
Die Darstellung dieses Inhalts, insbesondere durch jeweils minutenlange Darbietung der jeweils nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe gestellten Misshandlungen erfüllt den Straftatbestand des § 131 Abs. 1 S. 1 3. Variante StGB, da hier deutlich in einer die Menschenwürde verletzen­den Weise gegen Menschen gerichtete Gewalttätigkeiten gezeigt werden und beim Betrachter insbesondere auch im Hinblick auf die sexuellen Handlungen der Männer und die nachfolgende Rache der Jennifer zum Ausdruck gebracht werden soll, dass solche Handlungen gerechtfertigt seien.
Den kompletten Beschluss lässt sich hier nachlesen.
Interessant wird es noch zu beobachten sein, was mit der deutschen SPIO/JK-Fassung von Sunfilm passiert, die für das leichte Siegel "keine schwere Jugendgefährdung" zwar deutlich zensiert werden musste, aber auch separat auf Liste B indiziert wurde. Ob man auch hier zu der Entscheidung kommt, dass auch diese Schnittfassung beschlagnahmt werden soll, wird die Zeit zeigen.

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